Die 1. Stufe der gesetzlichen Regelung für den Weg in eine energieeffizientere Zukunft steht vor der Tür!
Gültig ab September 2010
Die EuP-Richtlinie 2005/32/EG (Eco-Design Requirements for Energy Using Products) legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte fest. Es handelt sich hierbei um eine Rahmenrichtlinie, bei der für viele Produktgruppen Anforderungen in Durchführungsmassnahmen festgelegt werden. Zwei davon betreffen die Beleuchtung. Nichteffiziente Produkte zur Haushaltsbeleuchtung werden stufenweise vom Markt genommen. Per 01. September 2010 passt die Schweiz geltende Vorschriften für Haushaltslampen an die neuen Regelungen der EU an. Das bedeutet, dass in der Schweiz aufgrund der Änderung der Energieverordnung (EnV) vom 29. Juni 2009 Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, die diese Anforderungen nicht mehr erfüllen.
Mattierte lampen müssen ab dem 01. September 2010 der Energieeffizienzklasse A angehören, um weiterhin den Anforderungen einer Vermarktung zu entsprechen. Klare Lampen ≥ 75 Watt müssen die Energieeffizienzklasse C aufweisen. Dies führt zu einem Auslauf aller matten Glühlampen sowie aller klaren Glühlampen mit ≥ 75 Watt.
Auch Niedervolt- und Hochvolt-Halogenlampen werden ab dem 01. September 2010 stufenweise auslaufen. Klare Hochvolt-Halogenlampen ≥ 60 Watt mit den Energieeffizienklassen D, E, F und G sowie alle matten Halogenlampen werden nicht mehr die Mindesteffizienzanforderungen erfüllen. Philips ist auf diesen Wandel vorbereitet.
Ändert sich noch mehr?
Nicht nur das Produktportfolio wird sich zum September dieses Jahres ändern. Im Rahmen der ErP-Richtlinie kommt es auch zu Änderungen der Verpackungen. Durch die Veränderungen im Lichtmarkt steht zwar nun eine Vielzahl an unterschiedlichen Ersatzlampen zur Verfügung, doch sind die verschiedenen Lampentypen unterschiedlich effizient und erzeugen unterschiedlich viel Licht aus der aufgenommenen Leistung. Somit hat die Wattangabe immer weniger Aussagekraft, da sie nichts darüber aussagt, wie viel Licht eine Lampe erzeugt, sondern nur wie viel Energie verbraucht wird. So wird also nun die Lumenangabe, also der Wert, der aussagt, wie viel Licht eine Lampe abgibt, zukünftig auf den Lampenpackungen dominant sein.
Je nach verwendeter Lichttechnologie variiert die benötige Lumenmenge. Welcher Lumenwert der bisher gewohnten Wattangabe entspricht, hängt von der verwendeten Technologie ab. Einen Überblick erhalten Sie in der angehängten Lumentabelle.
Neben der Angabe zu Lumen, sollen weitere Angaben auf der Verpackung dabei unterstützen, die richtige Lampe für die benötigte Anwendung zu finden. Philips wird auf seinen Verpackungen mit Hilfe leicht verständlicher Symbole zum Beispiel zeigen, ob eine Lampe dimmbar und wie lang ihre Lebensdauer ist, wie oft sie geschaltet werden kann, ob sie ein warmes oder kaltes Licht erzeugt und wie hoch die Leistungsaufnahme in Watt ist. Desweiteren wird das Energielabel auf der Packung Hinweise auf die Energieeffizienz der Lampe geben.