Bei Neubau und Sanierung ist es wichtig, frühzeitig den Ausstattungsumfang der Elektroinstallation zu planen. Dabei gibt die RAL RG 678 Richtlinien für elektrische Anlagen in Wohngebäuden in 6 Ausstattungswerten vor. Daran können sich besonders Bauherrn orientieren, die den Elektrofachbetrieb beauftragen.

Am einen Ende des Spektrums steht die Stufe 1 mit einer Mindestausstattung nach DIN 18015-2, am anderen Ende steht die Stufe 3 plus mit einer Komfortausstattung und mindestens zwei Funktionsbereichen gemäß DIN 18015-4.
Eine vorausschauende Planung berücksichtigt auch Erweiterungsmöglichkeiten der Elektroinstallation, denn nachträgliche Änderungen sind oftmals unnötig aufwendig und schwierig. Sie bedeuten, dass die Wände aufgeschlitzt werden müssen und nach Verlegung von zusätzlichen Elektroleitungen, teuere Verputz- und Tapezierarbeiten entstehen. Deshalb sind Nachinstallationen bis zu fünf mal teurer!
Wir empfehlen daher die HEA Ausstattungswerte nach RAL-RG 678 (RAL ist das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) als Planungshilfe zu nutzen.