Veröffentlicht:
18. Oktober 2011
Kategorie:
News
Vakuumschalter sind eine sehr zuverlässige Bauform von Leistungsschaltern, die überwiegend in der Mittelspannung zum Einsatz kommen. Durch Ihre hohe Zuverlässigkeit werden sie häufig als „Wartungsfrei™ spezifiziert. Das bedeutet aber nicht , dass Vakuumschalter auch „Prüfungsfrei™ sind.

Durch das Vakuum in der Schaltkammer wird der Schaltlichtbogen auf ein Minimum reduziert. Dieses Prinzip arbeitet extrem zuverlässig innerhalb auch sehr großer Schaltzyklen – und ist zum Teil über Jahrzehnte störungsfrei im Einsatz. Ein Lob an die Hersteller, ihre Produkte schalten mühelos Kurzschlussströme bis zu 50kA und werden aufgrund dieser hohen Leistungsfähikeit in Schaltzellen der Mittelspannungsnetze oder im Bahn-Bereich als Lastschalter eingesetzt.
Das Problem: Durch diese hohe Zuverlässigkeit neigen ihre Betreiber leicht dazu , diese Vakuum-Schaltanlagen nur sehr selten – oder gar nicht – zu überprüfen. Doch kein von Menschenhand geschaffenes System arbeitet für immer ohne Fehler. Je älter diese Schaltanlagen werden, desto näher kommt der Tag, an dem selbst diese Systeme versagen können. Viele dieser Vakuumschaltanlagen sind bereist seit ca. 35 Jahren im Einsatz.
„Wartungsfrei“ heißt nicht „prüfungsfrei“. Denn gemäß Betriebs-Sicherheits-Verordnung (BetrSichV) ist jedes (!) Arbeitsmittel regelmäßig zu überprüfen. Die Basis dafür bildet die „Gefährdungsbeurteilung“. Und genau diese ist für den stets verantwortlichen Anlagenbetreiber die beste Absicherung bei juristischen Folgen. Nach einer Erstbeurteilung (die schon vor langer Zeit erfolgte) ergeben sich für den Anlagenbetreiber im laufenden Betrieb zusätzliche Pflichten für erneute oder wiederholte Gefährdungsbeurteilung. Eine Beurteilung von Gefahrenpotenzialen wird zudem zwingend erforderlich wenn:
Das Problem: Durch diese hohe Zuverlässigkeit neigen ihre Betreiber leicht dazu , diese Vakuum-Schaltanlagen nur sehr selten – oder gar nicht – zu überprüfen. Doch kein von Menschenhand geschaffenes System arbeitet für immer ohne Fehler. Je älter diese Schaltanlagen werden, desto näher kommt der Tag, an dem selbst diese Systeme versagen können. Viele dieser Vakuumschaltanlagen sind bereist seit ca. 35 Jahren im Einsatz.
„Wartungsfrei“ heißt nicht „prüfungsfrei“. Denn gemäß Betriebs-Sicherheits-Verordnung (BetrSichV) ist jedes (!) Arbeitsmittel regelmäßig zu überprüfen. Die Basis dafür bildet die „Gefährdungsbeurteilung“. Und genau diese ist für den stets verantwortlichen Anlagenbetreiber die beste Absicherung bei juristischen Folgen. Nach einer Erstbeurteilung (die schon vor langer Zeit erfolgte) ergeben sich für den Anlagenbetreiber im laufenden Betrieb zusätzliche Pflichten für erneute oder wiederholte Gefährdungsbeurteilung. Eine Beurteilung von Gefahrenpotenzialen wird zudem zwingend erforderlich wenn:
- in „regelmäßigen“ Abständen, insbesondere bei Änderungen von Vorschriftenbzw. bei Veränderungen des Standes der Technik,
- wenn Einrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut werden,
- wenn die Nutzung der Einrichtungen wesentlich geändert wird,
- vor Anschaffungen neuer Maschinen und Produktionseinrichtungen sowie
- bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation.